Verhaltensregeln und Börsenrichtlinien

 

 


Verhaltensregeln des Veranstalters:

 

Jeder Besucher/ Aussteller akzeptiert mit dem Betreten der Vogelbörse die oben genannten Bedingungen.

Die Käfige der Aussteller müssen deutlich lesbar mit Anschrift des Züchters, Vogelart und Kaufpreis versehen sein.

Desweiteren müssen die Käfige sauber und nicht überbesetzt sein.

Wer gegen die ausgehangene Börsenordnung verstößt wird von der Vogelbörse ausgeschlossen.

Tiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen nur im Beisein eines der Erziehungsberechtigten abgegeben werden.

Der Handel mit Wildfängen ist ausgeschlossen, es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass das jeweilige, anzubietende Individuum seit mindestens einem Jahr in menschlicher Obhut ist. Der Nachweis kann z.B. durch eine Einfuhrbescheinigung oder einen Kaufnachweis erfolgen.

Kranke, verletzte, geschwächte, abgemagerte oder solche Tiere, bei denen Verstöße gegen das TSCHG, insbesondere § 6 ( Amputation ) oder § 11b ( Qualzucht ) festzustellen sind, gestresste Tiere oder Tiere mit sonstigen erheblichen Verhaltensauffälligkeiten dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände verbracht werden. Wird ein solches Tierwährend der Veranstaltung beobachtet, muss es umgehend abgesondert und im Bedarfsfall behandelt werden. Die Aufsichtspersonen welche eine unmittelbare Überwachung des Börsengeschehens durchführen sind als solche gekennzeichnet und sind gegenüber Tieranbietern und Besuchern weisungsbefugt.

Börsenleitlinie, wird kontrolliert.

 

  1. Auf saubere Käfige achten.

  2. Jeder Käfig hat mindestens 2 Sitzstangen

  3. Käfigmindestgrößen sind einzuhalten , siehe hier

  4. je Käfig max. 2 Vögel

  5. bei kleineren Schwarmvögeln bis Kanarien, max. 4 Vögel zulässig

  6. nur 3- seitig geschlossene Käfige zulässig

  7. Kennzeichnung der Käfige, Name, Alter, Tierart, Preis, usw.

  8. Jeder Käfig muß mit frischem Futter und Wasser versorgt werden.

  9. Es dürfen nur gesunde Tiere angeboten werden.

10. Der Abstand der Gitterstäbe so wählen, das der Kopf nicht hindurch passt

11. maximal 2 untereinander verträgliche Vögel in einen Käfig

12. gekaufte Tiere sind unverzüglich aus dem Saal zu verbringen bzw. am Sammelplatz abzugeben

13. Umsetzvollieren sind zu benutzen

14. entflohene Vögel im innen- und Außenbereich sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden

15. belastende Manipulation an Tieren sind zu unterlassen (Geschlechtsbestimmung)

16. Abstellen von Kalt- und Heißgetränken auf den Käfigen ist verboten

17. Rauchverbot im Saal

18. Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten

19. bei gravierenden Verstößen werden Verwarngelder durch das zuständige Veterinäramt erhoben

20. Verkauf von Tieren im Außenbereich ist untersagt